Der Anspruch auf Hebammenhilfe besteht vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit.
Sollten sich während der Schwangerschaft Probleme, wie z.B. Übelkeit in der Frühschwangerschaft, Ödeme, Ischialgien, Sodbrennen, Rückenschmerzen, Steißlage, Ängste zeigen, stehen wir Ihnen mit unserer Beratung und durch unterstützende Maßnahmen zur Seite. (Homöopathie, Akupunktur u.a.)
Die Hebammenleistungen werden von den Krankenkassen übernommen.